Logo ewes & partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse mit dem selben Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Einer Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsabschlüsse bedürfen nicht in jedem Fall einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Ein Vertragsverhältnis kommt vielmehr auch mit mündlicher Annahme des erteilten Auftrages durch uns zustande, spätestens aber mit Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden.

2. Preise

2.1 Die Angebotspreise verstehen sich stets netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Alle Rechnungsforderungen sind fällig mit Auslieferung der bestellten Ware und zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungserteilung netto Kasse. Änderungen dazu bedürfen der schriftlichen Form.

2.3 Bei Teilzahlungen gelten die §§ 366, 367 BGB; anders lautenden Zahlungsanweisungen des  Kunden wird hiermit widersprochen.

2.4 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ab dem Tage der Absendung der ersten Mahnung Zinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben, wobei der Nachweis eines höheren Zinsschadens ausdrücklich vorbehalten bleibt. Zinsen sind sofort fällig.

2.5 Kommt der Kunde fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden uns nachträglich Umstände bekannt, die ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, sind wir berechtigt, für alle etwa noch ausstehenden Leistungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Vorkasse zu verlangen. Erbringt der Kunde eine danach verlangte Vorkasse nicht und leistet er auch nicht Sicherheit durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft, sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist von bestehenden Vertragsverhältnissen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.

2.6 Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden sind wir berechtigt, pauschal 25 % des Kaufpreises als Schadenersatz von dem Kunden zu verlangen, sofern wir nicht einen höheren Schaden im Einzelfall nachweisen. Unberührt hiervon bleibt das Recht des Kunden nachzuweisen,  dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden sei.

2.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur dann berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Termine

3.1 Wir sind stets bemüht, angegebene Liefertermine einzuhalten. Diese sind aber nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt und als Fixtermin vereinbart worden sind.

3.2 Kann eine von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, nicht erbracht werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht in einem solchen Fall nicht. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, dem Kunden sofort Anzeige zu machen, sobald die Nichtverfügbarkeit der Leistung für uns erkennbar ist.

Etwa erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.

4. Versand und Gefahrübergang

Im Falle eines Versandes der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Ware von uns an den Transporteur übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Uns zustehende Ansprüche gegen den Transporteur werden an den Kunden abgetreten.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Der Kunde hat unsere Lieferung sowie sonstige von uns erbrachte Leistungen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges unverzüglich zu untersuchen und, sofern sich hierbei ein Mangel ergeben sollte, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die danach erforderliche Anzeige, so gilt die Lieferung und Leistung als genehmigt, es sei denn, der Mangel wäre bei der Untersuchung nicht erkennbar gewesen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss der Kunde die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung des Mangels vornehmen, anderenfalls gilt die Lieferung und Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige an uns.


5.2 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes nach Maßgabe der §§ 474 ff. BGB.

5.3 Im Falle des Auftretens von Mängeln steht dem Kunden ein Anspruch auf Nacherfüllung zu.
Er kann einen solchen Anspruch jedoch erst dann geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels angemessener Teil der vereinbarten Vergütung bereits gezahlt ist. Im Falle der Nacherfüllung tragen wir alle hierzu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Uns ist angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, sofern uns ein Verschulden zur Last fällt, Schadenersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Das Recht zur Minderung der Vergütung ist ausgeschlossen, es sei denn, eine solche wird nach Fehlschlagen der Nacherfüllung schriftlich vereinbart.


5.4 Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder anbringen lässt oder Reparaturen oder sonstige Eingriffe in die von uns gelieferte Ware durch Personen vornehmen lässt, die hierzu von uns nicht autorisiert sind.

5.5 Ist Vertragsgegenstand die Lieferung von Standardsoftware, so übernehmen wir Gewährleistung nur für die Funktionsfähigkeit der Software nach Maßgabe eines entsprechenden Produktes des Herstellers von mittlerer Art und Güte.

5.6 Garantiezusagen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich von uns gegeben worden sind.

5.7 Im Falle von Schadensersatzansprüchen des Kunden haften wir für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche unserer gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und in diesem Fall nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit des Verwenders. Die Haftung nach vorstehender Regelung ist summenmäßig auf das Zweifache der Vergütung beschränkt, die für das mangelhafte Produkt vereinbart worden ist.

5.8 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen des Kunden haften wir nur in Höhe des Aufwandes, welcher entsteht, sofern der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat eine Datensicherung durchführt und dadurch sicherstellt, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung aus dem betreffenden Vertragsverhältnis vor.

6.2 Bis zur Zahlung der vollständigen Vergütung nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen darf der Kunde Verfügungen über die von uns gelieferte Ware nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis treffen. Der Kunde ist verpflichtet, uns sofort zu informieren, falls Dritte auf die gelieferte Ware zugreifen oder Ansprüche hieran geltend machen.

7. Fernabsatzverträge

Im Falle eines Vertragsabschlusses, bei dem es sich um einen Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB handelt, wird dem Kunden anstelle eines Widerrufsrechtes das Recht eingeräumt, die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Ausführung der Lieferung an uns zurückzugeben. Die Rückgabe muss in diesem Fall in der Originalverpackung und in verkaufsfertigem Zustand erfolgen. Ein Rückgaberecht besteht nicht für Software, der die Lizenzierung auf seinen Namen bereits vorgenommen hat.

8. Sonstiges

8.1 Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung werden Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit dies für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist, verarbeitet und übermittelt, worauf der Kunde hiermit hingewiesen wird.

8.2 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zulässige Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und die gesamte Rechtsbeziehung gilt  ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

9.2 Erfüllungsort ist unser Firmensitz.

9.3 Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag Bielefeld.